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Der Repetundenprozess

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Der Repetundenprozess, ein so genannter Rückforderungsprozess (lat.: actio de repetundis), wurde eingeführt, um den Bewohnern v.Provinzen die Möglichkeit zu geben, ein Verfahren gegen diejenigen Statthalter einzuleiten, die sich während ihrer Verwaltungszeit unrechtmäßig bereichert hatten.
Die Bewohner der ausgebeuteten Provinz mussten die grundsätzlich einjährige Amtszeit des Beamten abwarten, da er in dieser Zeit unantastbar war, und waren den Ausbeutungen des Statthalters wehrlos ausgesetzt.
Oft sind Gesandte aus den Provinzen tagelang nach Rom gereist, um eine Anklage zu erheben, wurden dann aber auf Grund der damals herrschenden Korruption der Gerichte wieder zurück in ihre Heimatstadt geschickt.
Deshalb wurde die lex Calpurnia 149 v. Chr. eingeführt: Sie sorgte für einen Gerichtshof, der von einem immerzu anwesenden Prätor überwacht wurde.
Dieses Gesetz wurde durch die lex Acilia repetundarum 123 v. Chr. noch verschärft: Dieses Gesetz setzte fest, dass die Provinz, so fern sie den Prozess gewann, das Doppelte des gestohlenen Wertes von dem Statthalter zurück erstattet bekam.
Jedoch gab es oft Milderung der Strafen, wie beispielsweise bei Verres, der vom Gericht in Abwesenheit zu einer Entschädigungssumme von 3 Millionen Sesterzen verurteilt wurde,obwohl Cicero beweisen konnte, dass sich Verres auf Sizilien um mindestens 40 Millionen Sesterzen bereichert hatte.

Das Verfahren selbst war häufig ein Kampf von Statthaltern um ihre Existenz und ihren Ruf.
Der Prozess, der zwei Mal abgehalten wurde, da der Prozessstoff so umfangreich war, wurde von einem praetor peregrinus (auswärtigen Prätor) geführt.


Quellenangabe: Mitschrift aus dem Unterricht


Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Repetundenverfahren;

http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/136224.html;

 

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